Kapitel 6: Kundenwunsch und fachliche Zusammenarbeit
„Der Kunde wollte es unbedingt“ ist keine ausreichende fachliche Begründung. Ein Kunde kann sich eine hohe Belastung wünschen und dennoch Voraussetzungen übersehen. Der Trainer muss den Wunsch aufnehmen, die Grenzen erklären und innerhalb seines Angebots eine vertretbare Alternative finden.
Ein Anfänger möchte am ersten Tag einen maximalen Kraftversuch filmen. Der Trainer kann erklären, dass zunächst Einweisung, Belastungserfahrung und eine geeignete Testvorbereitung fehlen. Ein erster kontrollierter Trainingsreiz erfüllt den Einstieg besser. Der Kunde bleibt an der Zielentscheidung beteiligt; die fachliche Verantwortung für das angebotene Vorgehen wird dadurch nicht abgeschafft.
Ebenso wenig hebt eine Unterschrift sämtliche Schutzpflichten auf. Ein Formular dient dazu, Informationen und Vereinbarungen nachvollziehbar zu machen. Es ist kein Ersatz für die konkrete Reaktion auf einen erkennbar unsicheren Zustand.
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
Gute Zusammenarbeit braucht präzise Fragen. Eine pauschale Bitte um eine „Freigabe für Sport“ liefert dem Trainer möglicherweise wenig Orientierung. Nützlicher ist eine konkrete Beschreibung: Welche Aktivität ist geplant, in welchem Umfang, mit welchen bekannten Beschwerden und welchen bereits vorliegenden Vorgaben?
Mit Zustimmung und geeigneter rechtlicher Grundlage kann beispielsweise nach belastungsrelevanten Einschränkungen, Abbruchzeichen oder dem Rahmen eines Wiedereinstiegs gefragt werden. Der Trainer benötigt dafür nicht automatisch die gesamte medizinische Vorgeschichte. Häufig reicht eine funktionsbezogene Information, die sich auf das geplante Training bezieht.
Auch die Rückmeldung sollte sachlich bleiben. Statt „Der Rücken ist instabil“ kann dokumentiert werden: „Nach eigener Angabe verstärken sich die Beschwerden bei längerer Rumpfbeugung; die betreffende Übung wurde beendet.“ Beobachtung, Kundenaussage und Interpretation sind unterscheidbar. Diese Trennung wird in Kapitel 35 vertieft.