Fitnesstrainer B+A Lizenz

Lernmaterial zur Vorbereitung auf die Fitnesstrainerprüfung

Wissenscheck

Fundierte Ausbildung. Wissenschaftlich. Praxisnah. Kostenlos.

Dieser Kurs bereitet umfassend auf die Prüfungen zur Fitnesstrainer-B- und A-Lizenz verschiedener staatlich zugelassener Fernschulen vor.

Die Lerninhalte orientieren sich an den Anforderungen etablierter Ausbildungsinstitute und gehen in einigen Fachbereichen bewusst darüber hinaus. Im Mittelpunkt stehen wissenschaftlich fundiertes Wissen, ein tiefgreifendes Verständnis des menschlichen Körpers und die praktische Anwendung im Training.

Während der Aufbauphase ist der gesamte Kurs kostenlos. Ab dem zweiten Modul ist lediglich eine Registrierung mit einer E-Mail-Adresse erforderlich. Dadurch entstehen weder Kosten noch finanzielle Verpflichtungen.

Der Kurs dient der eigenständigen Prüfungsvorbereitung und verleiht selbst keine Trainerlizenz.

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 37: Datenschutz und unterschiedliche Zustimmungen

Die DSGVO verlangt unter anderem rechtmäßige, transparente und zweckgebundene Verarbeitung. Es sollen die erforderlichen Daten erhoben, angemessen geschützt und nicht ohne passenden Zweck unbegrenzt gespeichert werden. Personenbezug entsteht auch über indirekte Zuordenbarkeit. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Für ihre Verarbeitung müssen die allgemeine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 und eine passende Ausnahme nach Artikel 9 zusammen berücksichtigt werden. Ein normaler Trainingsvertrag genügt nicht automatisch als vollständige Grundlage für jede Gesundheitsdatenverarbeitung. Eine ausdrückliche Einwilligung kann ein einschlägiger Weg sein, sofern ihre Voraussetzungen vorliegen.

Für die betriebliche Umsetzung werden Zweck, Datenumfang, Zugriffe und Aufbewahrung konkret festgelegt. Die folgende Darstellung erklärt den Arbeitsprozess. Sie ist keine allgemeingültige Vertrags- oder Datenschutzvorlage für jeden Betrieb.

Drei verschiedene Zustimmungen

Im Alltag werden unterschiedliche Erklärungen leicht unter dem Wort „Einverständnis“ gesammelt. Für den Trainer ist ihre Trennung wichtig.

Die Zustimmung zur Trainingsaufgabe betrifft das vereinbarte Vorgehen. Der Kunde versteht, welche Übung oder Untersuchung im trainerischen Rahmen vorgesehen ist und was er dabei beachten soll. Die datenschutzrechtliche Einwilligung betrifft eine bestimmte Datenverarbeitung. Eine Einwilligung zur Veröffentlichung betrifft beispielsweise die konkrete Verwendung eines Fotos für einen benannten Zweck.

Ein Kunde kann mit Training einverstanden sein und eine Veröffentlichung ablehnen. Er kann eine bestimmte Datenauswertung erlauben, ohne damit jede denkbare Weitergabe zu gestatten. Deshalb werden in einem vernünftigen Arbeitsablauf verschiedene Zwecke erkennbar getrennt.

Ein einziges Feld „Ich stimme allem zu“ liefert dem Kunden kaum Orientierung. Es erschwert auch dem Betrieb festzustellen, worauf sich eine Erklärung tatsächlich bezog. Klar gegliederte Zwecke und nachvollziehbare Informationen machen die spätere Betreuung einfacher.

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