Kapitel 36: Brauchbare Einträge und zweckbezogene Datenerhebung
Ungünstig: „Rücken wieder kaputt. Kunde stellt sich an. Andere Übung gemacht.“
Brauchbarer: „Beim geplanten Rumpfheben berichtet der Kunde über neu aufgetretene Beschwerden. Übung vor Belastungssteigerung beendet. Ort und Verlauf erfragt, im Rahmen der Betreuung keine Ursachenfeststellung vorgenommen. Das weitere Vorgehen und der Bedarf an Abklärung wurden besprochen. Keine Wiederaufnahme der belastenden Variante in dieser Einheit.“
Der zweite Eintrag ist länger, weil er mehrere Entscheidungen enthält. Er bleibt trotzdem begrenzt. Er erzählt nicht die gesamte Lebensgeschichte des Kunden. Die sachliche Beschreibung ermöglicht eine spätere fachliche Rückfrage.
Auch positive Verläufe werden dokumentiert: „Geräteeinstellung selbstständig korrekt vorgenommen; vereinbarte Belastung umgesetzt; während der Einheit keine Beschwerden angegeben; erneute Prüfung der Einstellung beim nächsten Termin.“ Damit wird sichtbar, wie Selbstständigkeit entstanden ist und was noch überprüft werden soll.
Welche Daten in einer Betreuungsakte sinnvoll sein können
Eine einfache Arbeitsstruktur enthält Kontaktdaten und organisatorische Angaben, relevante Ziele, die für den Auftrag erforderlichen Voraussetzungen, den aktuellen Plan, Einweisungen und Verlaufsnotizen. Sicherheitsrelevante Ereignisse werden nachvollziehbar eingeordnet.
Nicht jede mögliche Messung gehört automatisch in die Akte. Frage vor einer Erhebung: Welche Entscheidung soll diese Information unterstützen? Wer benötigt sie? Wie aktuell muss sie sein? Was geschieht, wenn sie nicht erhoben wird?
Ein Ernährungsprotokoll kann beispielsweise für einen klar vereinbarten Beratungsauftrag nützlich sein. Für eine einfache Geräteeinweisung ist eine detaillierte Sammlung sämtlicher Lebensmittel und Beschwerden möglicherweise unnötig. Ein vollständiger Arztbericht kann mehr sensible Informationen enthalten, als für die konkrete Trainingsanpassung erforderlich sind.
Der Trainer sucht deshalb eine passende Informationstiefe. Ein funktionsbezogener Hinweis wie „bestehende Vorgabe zur Belastungsbegrenzung berücksichtigen“ kann im Arbeitsablauf sinnvoller sein als eine unkommentierte Sammlung medizinischer Unterlagen, deren Inhalt niemand fachlich einordnen kann.